PHYSIOTHERAPIE

PHYSIOTHERAPIE

Patienten der ÖGK benötigen eine Verordnung des behandelten Arztes oder Klinik. Diese Veordnung nehmen sie bitte zur 1.Therapie mit. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der ÖKG. Patienten anderer Krankenkassen, benötigen ebenfalls eine Verordnung des behandelten Arztes oder Krankenhauses, allerdings muss die Verordnung vom Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Die bewilligte Verordnung bitte zur 1. Therapie mitbringen-

  • Manuelle Therapie
  • Heilgymnastik
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Teilmassage
  • Elektrotherapie
  • Ultraschall
  • Moorteilpackungen
  • Bobaththerapie
  • Kognitive Therapeutische Übungen
  • Sportphysiotherapie
  • Craniosacraltherapie für Kinder und Erwachsene
  • Viscerale Therapie
  • AMM/TCM
 

Wenn sie Ihren Termin nicht einhalten können:

Termine, die sie nicht einhalten können müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Ansonsten wird Ihnen die Therapieeinheit in Rechnung gestellt!

  • bequeme Kleidung
  • Verordnungsschein
  • Leintuch oder großes Handtuch

Patienten, die nicht bei der ÖGK versichert sind, benötigen einen vom Chefarzt bewilligten Verordnungsschein.

Bei Patienten der ÖGK werden die Kosten der Physiotherapie nach Verordnung durch den behandelten Arzt, direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse verrechnet.

Versicherte der anderen Krankenkassen erhalten eine Kostenrückerstattung in der Höhe des Kassentarifes von ihrer Krankenversicherung, indem sie die bezahlte Rechnung und die bewilligte ärztliche Verordnung einreichen.